Petition zu Balkonsolar

Eine vom FuSS e.V. unterstützte und bereits am 17. Februar eingereichte E-Petition an den Bundestag ist seit gestern endlich zum Mitzeichnen freigeschaltet.

Zunächst sollte sie nicht zur Mitzeichnung veröffentlicht werden mit der Begründung dass eine andere Petition vom 09.06.2021 mit dem Titel „Umwandlung von Rasenflächen in insektenfreundliche Wildblumenwiesen” bereits im parlamentarischen Verfahren geprüft würde und somit die aktuelle Petition der vom 9.6.21 zugeordnet werden könne. Letztere enthielt eine einzige ähnliche Teilforderung „die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Südfassaden und auf Dächern in die Reihe der nach § 20 Absatz 2 WEG privilegierten baulichen Änderungen aufzunehmen”.

Erst die Nachfrage bei mehreren Bundestagsabgeordneten hat zur Veröffentlichung der Petition geführt.

Die Petition umfasst konkrete Textänderungen in den betroffenen Gesetzen für eine Liste an Zielen für Steckersolargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, wie sie auch das Wirtschafts- und Klimaministerium in seinem Entwurf zur „Photovoltaik-Strategie“ vorgeschlagen hat, wie z.B.

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen,
    „Schuko“stecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen,
  • Aufnahme von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
  • Schwelle von 600 auf 800 Watt erhöhen,
  • Rückwärtsdrehende Zähler dulden, bis Zähler getauscht ist.

Informationen und viele weitergehende Vorschläge finden sich in der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des KiB e.V. und im Leitfaden Steckersolargeräte, an deren Erarbeitung der FUSS e.V. beteiligt war.

Die Petition wurde von der Plattform machdeinenstrom.de vom Freiburger Verein Balkon.Solar sowie dem bekannten YouTuber Andreas Schmitz a.k.a. Akkudoktor erarbeitet.

Informationen zu Petitionen im Deutschen Bundestag finden sich hier. Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 4 Wochen das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Um eine Petition mitzeichnen zu können, muss man sich hier registrieren. Bisher haben von mehr als 8.000 eingereichten E-Petitionen nur 57 das Quorum für eine persönliche Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages erreicht.

Über Verbreitung freuen wir uns.