Eine der wichtigsten Aufgaben von FuSS ist es, Hemmnisse aus dem Weg zu räumen, die eine ökologische kommunale Energiepolitik behindern oder sogar unmöglich machen.
Das örtliche Stromnetz spielt beim schnellstmöglichen Umstieg auf Strom aus Erneuerbarer Energie eine entscheidende Rolle. Dabei kommt dem Management des örtlichen Stromnetzes eine ganz wesentliche Bedeutung, auch für die Versorgungssicherheit, zu:
- Aufnahme des dezentral erzeugten Stroms
- Speicherung,
- und Verteilung
Dieses Stromnetzmanagement entscheidet darüber, wie schnell und wie gut die dringend notwendige Transformation der gesamten Stromversorgung gelingt.
Gemeinden und ihre Bürger sind dabei die wichtigen Akteure, eine dezentrale Versorgungsstruktur schnell und konsequent umzusetzen.
Deshalb ist es von so entscheidender Bedeutung wer das örtliche Stromnetz besitzt.
Nach dem Grundgesetz Art 28 Abs. 2 entscheiden die Gemeinden über die Vergabe der Stromnetzkonzessionen.
Aber: Die Novellierung der Vergabeparagraphen §§ 46ff im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anfang 2017 durch den Bundestag, hat die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden so stark eingeschränkt, dass es für Kommunen und ihre Bürger so gut wie unmöglich geworden ist, das örtliche Stromnetz zu übernehmen. Gegen diese Gesetzesänderung können Gemeinden innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Die Gemeinde Titisee-Neustadt, die bei ihrer Stromnetzvergabe an das örtliche Unternehmen „Energie-Versorgung-Titisee-Neustadt“ (evtn)* von der Einschränkung der Entscheidungsfreiheit stark betroffen war, hat am 01.02.2018 fristgerecht eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Über die Annahme dieser Beschwerde wurde bis heute noch nicht entschieden!!
Wegen der bundesweiten Bedeutung dieser Verfassungsbeschwerde hat FuSS für die Gemeinde Titisee-Neustadt die Verfahrenskosten übernommen.
*Die Gesellschafter von evtn sind: Stadt Titisee-Neustadt 60 %, EWS eG 30 % und die lokale Vita Bürger-Energie eG 10 %